RUDIMENTE Schülerzeitung der FWS Stade

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Demokratie an unserer Schule?!!

Auch wenn es manchmal nicht so aussieht, wir leben in einer Demokratie! Dies scheint jedoch noch nicht zu unserer Lehrerschaft durchgedrungen zu sein. Dass es an unserer Schule mit dem Mitspracherecht der Schüler noch nicht sehr weit fortgeschritten ist, ist weithin bekannt... Mittlerweile ist es aber sogar normal, spätestens mit Eintritt in die Oberstufe KlassensprecherInnen zu wählen. Die hochverehrte Lehrerschaft traut uns Schülern aber nicht zu selber eine/n SchülerInnensprecherIn zu ernennen. Da Sie wohl Angst vor unserer Entscheidung hatten, entschlossen Sie sich, dies selber zu regeln, indem Sie jemand ernannten. Und damit diese Person auch nicht die Interessen der SchülerInnen vertritt wurde es einfach niemand gesagt, dass es eine SchülerInnensprecherin gibt. Hier nun ein kleines Quiz:

Wer ist es?

Heike Tobian   Anne Kleier   Gesa Vollmer

 

Bravo, es ist wirklich Gesa Vollmer!

Gesa ist Schülerin der 11. Klasse und geht seit 5 Jahren auf unsere Schule. Gesa war bereits mehrfach Klassensprecherin der 11.Klasse und vor kurzem wurde Sie zur SchülerInnensprecherIn mit zwei Jahren Amtszeit ernannt. Gesa ist ganz bestimmt für den ihr zugetragenen Job geeignet, aber trotzdem sollte solch eine Entscheidung demokratisch per Wahl von den Schülerinnen und Schülern gefällt werden.

Also, fordert die Lehrer heraus und tretet an Gesa mit euren BITTEN, WÜNSCHEN, FORDERUNGEN und BESCHWERDEN heran.

Dies sind eure und natürlich auch Gesas Rechte als SchülerInnen(sprecherin) (Auszüge aus den niedersächsischen Schulgesetzen):

Schülervertretungen als Mitwirkungsorgan (§ 80 NSchG)

· Erörterung aller schulischen Fragen

· Teilnahme und Mitwirkung in Konferenzen und Ausschüssen

· Information der SchülerInnenschaft über Tätigkeiten

· SchülerInnenvertretung ist vor grundsätzlichen Entscheidungen über die Organisation der Schule zu hören

· SchulleiterInnen und LehrerInnen haben Auskünfte zu erteilen

· Wahl eines SV-Beraters oder einer SV-Beraterin

Wahlen

1. Wahlen

Eine vorzeitige Beendigung der Amtszeit der örtlichen SchülerInnenvertretungen tritt ein, wenn

a. mit einer Mehrheit von 2/3 der Wahlberechtigten die Vertreter der Schulen abberufen werden

b. von ihrem Amt zurücktreten oder

c. die Schule nicht mehr besuchen

Da wartet wohl viel Arbeit auf Gesa.

Wenn die Lehrer uns unsere Sprecherin vorschreiben, werden wir jetzt den/die LEHRERSPRECHER/IN wählen. Die gewählte Person vertritt die Interessen des gesamten Kollegiums, doch niemand wird davon wissen. Des weiteren wird diese Person nicht demokratisch gewählt, da uns die Lehrer sonst gefährlich werden könnten.

Hier also die Abstimmung:

Soll es

Person A

Person B

oder Person C

sein?

Stimmt jetzt ab!

Vielen Dank, ihr habt mit absoluter Mehrheit Person D gewählt. Hier nun ein Bild:

D: „Ich werde die Schüler fertig machen und mich den Lehrern, diesen armen Kreaturen annehmen!“

Moritz Morgenstern (11.Klasse)

 

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